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Chinas Steueränderungen für PV-Zellen und Batterien erfordern neue Lieferantenannahmen

China erhebt ab 1. September 2026 Verbrauchsteuer auf Lithium-Ionen-Batterien; bestimmte fortschrittliche PV-Zellen und Batterietechnologien bleiben bis 2028 befreit.

Einkaufsteams sollten geprüfte Regelungen von Preisannahmen der Lieferanten trennen.
Einkaufsteams sollten geprüfte Regelungen von Preisannahmen der Lieferanten trennen.

Was sich im September ändert

China erhebt ab 1. September 2026 Verbrauchsteuer auf Lithium-Ionen-Batterien und beendet damit eine elfjährige Steuerbefreiung. Bestimmte fortschrittliche PV-Zellen sowie Natrium-Ionen-, Festkörper- und Brennstoffzellen bleiben unter Compliance-Bedingungen bis Ende 2028 befreit. Quelle: PV Tech.

Warum der Einkauf Annahmen prüfen sollte

Die Änderung kann Fabrikökonomie, Produktmix und Exportpreisgespräche beeinflussen, besonders bei gemeinsam beschaffter PV und Speicherung. Sie belegt keinen einheitlichen Preiseffekt; Lieferanten sollten Klassifizierung und Preisannahmen offenlegen.

Nachweise zählen neben dem Preis

Für die genannten Befreiungen sind nationale Normkonformität und ein erster Prüfbericht erforderlich. Dokumentation, Herkunft und Gültigkeit sollten geprüft werden, bevor eine Befreiung in das Kostenmodell eingeht.

Auswirkung für Einkäufer

Das Montagepaket bleibt technisch separat, sollte aber auf bestätigte Modullieferung und -maße abgestimmt werden. Angebote für Freiflächensysteme sollten die zugrunde gelegten Module und Lieferfenster nennen.

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